Was ist Güterumschlag?

Als Güterumschlag wird das Ein-/Ausladen erachtet, nicht aber das Demontieren von Möbeln oder Ausräumen von Kellern.

Das Fahrzeug darf nur solange wie nötig dort stehen. Die Parkscheibe muss gestellt und der Parkplatz bezahlt sein.

Die Restbreite des Trottoirs muss mindestens 1.50 Meter sein.

Definition von Güterumschlag gemäss StBV:

Art. 63, Güterumschlag, (Art. 37 Abs. 2 SVG)

  • Güterumschlag  ist  das  Verladen  oder  Ausladen  von  Sachen,  die  nach  Grösse,  Gewicht oder Menge die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen.
  • Können  Fahrzeuge  zum  Güterumschlag  nicht  ausserhalb  der  Strasse  oder  abseits  vom  Verkehr  halten,  so  ist  die  Behinderung  anderer  Strassenbenützerinnen  und    -benützer möglichst zu vermeiden und die Ladetätigkeit ohne Verzug zu beenden.
  • Das  Halten  zum  Güterumschlag  neben  Fahrzeugen,  die  längs  des  Strassenrandes  parkiert  sind,  ist  nur  zulässig,  wenn  der  Verkehr  nicht  behindert  wird.  Parkierten  Fahrzeugen ist die Wegfahrt auf Verlangen unverzüglich zu gestatten. 
  • Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag an einer Stelle halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, so ist ein Pannendreieck oder ein Warnposten aufzustellen.