Dürfen private Ordnungsbussen ausstellen?

Auf öffentliche Grund gemäss Ordnungsbussengesetz

Das Verteilen von Ordnungsbussen auf öffentlichen Grundstücken unterliegt grundsätzlich der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Kanton. Die Gemeinden können das Ausstellen von Ordnungsbussen einem privaten Unternehmen abtreten. Dieses hat jedoch seine Mitarbeitenden beim entsprechenden Polizeikorps zu schulen und es muss eine Prüfung abgelegt werden. Des Weiteren müssen die Anforderungen an den Steckzettel erfüllt sein und die Kontrolleure des privaten Unternehmens haben eine Dienstuniform der jeweiligen Firma zu tragen.

Die Firma braucht im Kanton Zürich zudem eine weitere Verfügung, um mit deren Personal Ordnungsbusse ausstellen zu dürfen.

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