Nachtparkgebühren

Sogenannte Nachtparkgebühren werden in den meisten Gemeinden erhoben. Sie werden je nach Gemeinde und Ortschaft auch “Laternengebühren” genannt.

Die Gebühren werden erhoben, wenn der öffentliche Grund, regelmässig über Nacht zum Parkieren von Fahrzeugen genutzt wird. In der Regel werden mehrere Kontrollen zu unterschiedlichen Wochentagen und innerhalb einer bestimmter Dauer durchgeführt. Wird ein Kennzeichen während dieser Dauer ein bestimmtes Mal gesichtet, so wird der Halter dieses Fahrzeuges zur Abgabe der Gebühren verpflichtet.

Die Anzahl definierter Kontrollen und Sichtungen ist von der Reglementierung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Wird ein Fahrzeughalter zur Abgabe der Gebühr verpflichtet, erhält dieser automatisch eine Rechnung.


Nachtparkgebühren (5)

Wenn Sie einen Parkplatz oder Garagenplatz auf Privatgrund gemietet haben erhalten Sie grundsätzlich nur eine Rechnung wenn:

  • Bei den Kontrollen gemäss Verordnung der Gemeinde auf öffentlichem Grund gesichtet wurden;
  • Wenn Sie uns dies nicht mit dem Vorlegen des Mietvertrages gemeldet haben.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Rechnung in diesem Falle ungerechtfertigt erhalten haben, senden Sie uns doch bitte über das Kontaktformular die entsprechenden Unterlagen (inkl. Mietvertrag) und einer kurzen Schilderung – vielen Dank!

Sogenannte Nachtparkgebühren werden in den meisten Gemeinden erhoben. Sie werden je nach Gemeinde und Ortschaft auch “Laternengebühren” genannt.

Die Gebühren werden erhoben, wenn der öffentliche Grund, regelmässig über Nacht zum Parkieren von Fahrzeugen genutzt wird. In der Regel werden mehrere Kontrollen zu unterschiedlichen Wochentagen und innerhalb einer bestimmter Dauer durchgeführt. Wird ein Kennzeichen während dieser Dauer ein bestimmtes Mal gesichtet, so wird der Halter dieses Fahrzeuges zur Abgabe der Gebühren verpflichtet.

Die Anzahl definierter Kontrollen und Sichtungen ist von der Reglementierung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Wird ein Fahrzeughalter zur Abgabe der Gebühr verpflichtet, erhält dieser automatisch eine Rechnung.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Rechnung in diesem Falle ungerechtfertigt erhalten haben, senden Sie uns doch bitte über das Kontaktformular die entsprechenden Unterlagen (inkl. Mietvertrag) und einer kurzen Schilderung – vielen Dank!

Wenn Sie zwischenzeitlich ein Garagen- oder Parkplatz für Ihr Fahrzeug erhalten haben, können Sie sich mit der Vorlegung des Mietvertrages von den Natchtparkgebühren abmelden.

Wenn Sie jedoch bei den darauf folgenden Kontrollen erneut gemäss dem Reglement gesichtet werden, werden Sie automatisch wieder gebührenpflichtig.

Wenn Sie nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft sind, in welcher Sie gebührenpflichtig waren, so wird die Abmeldung der Gebührenpflicht in der Regel automatisch gemacht.

Es kann jedoch vorkommen, dass sich der Versand der Rechnung mit Ihrer Abmeldung überschnitten haben oder die Informationen noch nicht im System eingetragen sind.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall, zusammen mit der Bestätigung für die Abmeldung über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Sie haben eine Mahnung erhalten, haben jedoch die Rechnung mittels dem Einzahlungsschein, welcher zur Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse gehört, bezahlt. Es kann hierbei verschiedenste Gründe haben:

  • Der Mahnlauf hat sich mit Ihrer Einzahlung (Verarbeiten der Zahlungsdaten) überschnitten,
  • Sie haben nicht Ihre eigene Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse bezahlt,
  • Bei der Übermittlung der Zahlung hat es Schwierigkeiten gegeben und Ihre Zahlung ist noch in Abklärung, weil Sie nicht zu einer Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse zugeordnet werden kann,
  • Sie haben die Einzahlungsdaten eines falschen Empfängers genommen,
  • Sie haben die Daten falsch erfasst und die Rückführung bei den Banken ist noch nicht von stattet gegangen.

Folgendes können Sie in diesem Falle tun:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz folgender Daten sind:
    1. UE oder OB Nummer
    2. Ort der Übertretung
    3. Fahrzeug-Kennzeichen und Name
    4. Auszug aus dem E-Banking oder Kopie der Posteinzahlung mit ersichtlicher ESS Referenznummer (PDF-Zahlungsbestätigung)
  2. Übermitteln Sie uns die oben aufgeführte Informationen über das Kontaktformular oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse auf ihrer Korrespondenz.

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