Benutzung der Parkscheibe in der Blauen Zone

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Die Parkscheibe muss auf die Ankunftszeit eingestellt werden. Da sie jedoch nur zwischen halben Stunden unterscheidet, ist ein Einstellen auf die exakte Ankunftszeit nicht möglich. Der Pfeil muss auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt werden. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.

Beispiel : Wird ein Fahrzeug um 13:20 Uhr parkiert, so muss die Parkscheibe auf 13:30 Uhr eingestellt werden. Ist die Ankunftszeit 13:35 Uhr, so ist die Parkscheibe auf 14:00 Uhr einzustellen.

Wie lange darf ich mein Fahrzeug mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren?

Die korrekte Antwort lautet; eine Stunde! Plus die angebrochene halbe Stunde. Fahrzeuge dürfen an Werktagen (auch der Samstag gilt als Werktag) zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 Uhr und 18:00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden. Da die Parkscheibe auf die der tatsächlichen Ankunftszeit folgende halbe Stunde einzustellen ist, kann das Fahrzeug länger als die erlaubte Stunde parkiert werden. Im günstigsten Fall bis zu 29 Minuten länger.

Beispiel: Ankunft 15:31 Uhr, die Parkscheibe kann auf 16:00 Uhr eingestellt werden und man darf bis 17:00 Uhr parkieren.

Wie lange darf ich über die Mittagszeit parkieren?

Wer sein Auto über Mittag zwischen 11:30 Uhr und 13:29 Uhr parkiert, kann bis 14:30 Uhr parkieren. Hier passieren sehr häufig Fehler beim Einstellen der Parkscheibe. Parkiere ich mein Fahrzeug um 11:31 Uhr muss ich die Parkscheibe zwingend auf 12:00 Uhr stellen, damit von der längeren Parkzeit profitiert werden kann (nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit). Denn ist die Parkscheibe auf 11:30 Uhr eingestellt, besagt dies, dass der Fahrzeuglenker sein Auto zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr parkiert hat und somit nach einer Stunde um 12:30 Uhr wegfahren muss.

Wie stelle ich die Parkscheibe, wenn ich in der Nacht parkiere? 

Bei einer Ankunftszeit zwischen 19:00 Uhr und 07:59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08:00 Uhr wieder in den Verkehr eingeführt wird.

Bei einer Ankunftszeit zwischen 18:00 Uhr und 07:59 Uhr soll die Parkscheibe auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden. Parkiert werden darf dann bis 09:00 Uhr morgens. Hier wird der Einfachheit halber auch empfohlen, die Parkscheibe auf 08:00 Uhr einzustellen. (Bei der Kontrolle der Blauen Zone zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr sind sogenannte Nachteinstelllungen zu berücksichtigen)

Bekomme ich eine Busse, wenn ich eine alte Parkscheibe verwende?

Seit dem 1. Januar 2003 ist nach einer vierjährigen Übergangsfrist nur noch die neue Parkscheibe gültig. Die Grösse und Farbe der Parkscheibe ist im Gesetz genau definiert. Entspricht die aufgelegte Parkscheibe nicht dieser Norm, kann dafür eine Busse ausgestellt werden, als ob keine Parkscheibe aufliegen würde. Somit sind bunte, mit Werbung auf der Vorderseite bedruckte, sowie elektrische Parkscheiben verboten. (Parkscheibe, SSV vom 5. September 1979, Art. 48, Abs. 2 und 4)

Darf man die Parkscheibe nachstellen? Wenn nicht, wo darf ich wieder gesetzeskonform in der Blauen Zone parkieren? 

Das Nachstellen der Parkscheibe ist verboten, ebenso das erneute Parkieren im gleichen Strassenzug ohne vorher das Fahrzeug in den Verkehr eingefügt zu haben. Es ist zu beachten, dass nach Ablauf der zulässigen Parkzeit das Fahrzeug unverzüglich wegzufahren ist. Es gibt keine Karenzfrist in der Blauen Zone.