Ich erhalte trotz Parkplatz eine Rechnung für Nachtparkgebühren

Wenn Sie einen Parkplatz oder Garagenplatz auf Privatgrund gemietet haben erhalten Sie grundsätzlich nur eine Rechnung wenn:

  • Bei den Kontrollen gemäss Verordnung der Gemeinde auf öffentlichem Grund gesichtet wurden;
  • Wenn Sie uns dies nicht mit dem Vorlegen des Mietvertrages gemeldet haben.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Rechnung in diesem Falle ungerechtfertigt erhalten haben, senden Sie uns doch bitte über das Kontaktformular die entsprechenden Unterlagen (inkl. Mietvertrag) und einer kurzen Schilderung – vielen Dank!

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