Ich habe nun einen Garagen- oder Parkplatz

Wenn Sie zwischenzeitlich ein Garagen- oder Parkplatz für Ihr Fahrzeug erhalten haben, können Sie sich mit der Vorlegung des Mietvertrages von den Natchtparkgebühren abmelden.

Wenn Sie jedoch bei den darauf folgenden Kontrollen erneut gemäss dem Reglement gesichtet werden, werden Sie automatisch wieder gebührenpflichtig.