Ich kann die Gebühren nicht bezahlen

Sie haben von uns eine Übertretungsanzeige, Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten und sind zurzeit in einem finanziellen Engpass?

So ist Handeln angesagt. Sie können mit uns eine Stundung der Forderung vereinbaren. Eine Ratenvereinbarung ist per Gesetz verboten. Die vereinbarte Frist darf 70 Tage nach Ausstellungsdatum der Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse nicht überschreiten. Wenn wir von Ihnen nichts hören, sind wir gezwungen nach Ablauf der Fristen eine Verzeigung bei der zuständigen Behörde einzuleiten.

Sie erreichen uns telefonisch und kostenlos über die Nummer 052 511 27 39 (Hotline) während den Öffnungszeiten jeweils von Montag bis Freitag von 15.00Uhr bis 17.00Uhr (ausgenommen Feiertage).