Mahnung trotz bezahlter Rechnung

Sie haben eine Mahnung erhalten, haben jedoch die Rechnung mittels dem Einzahlungsschein, welcher zur Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse gehört, bezahlt. Es kann hierbei verschiedenste Gründe haben:

  • Der Mahnlauf hat sich mit Ihrer Einzahlung (Verarbeiten der Zahlungsdaten) überschnitten,
  • Sie haben nicht Ihre eigene Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse bezahlt,
  • Bei der Übermittlung der Zahlung hat es Schwierigkeiten gegeben und Ihre Zahlung ist noch in Abklärung, weil Sie nicht zu einer Umtriebsentschädigung oder Ordnungsbusse zugeordnet werden kann,
  • Sie haben die Einzahlungsdaten eines falschen Empfängers genommen,
  • Sie haben die Daten falsch erfasst und die Rückführung bei den Banken ist noch nicht von stattet gegangen.

Folgendes können Sie in diesem Falle tun:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz folgender Daten sind:
    1. UE oder OB Nummer
    2. Ort der Übertretung
    3. Fahrzeug-Kennzeichen und Name
    4. Auszug aus dem E-Banking oder Kopie der Posteinzahlung mit ersichtlicher ESS Referenznummer (PDF-Zahlungsbestätigung)
  2. Übermitteln Sie uns die oben aufgeführte Informationen über das Kontaktformular oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse auf ihrer Korrespondenz.

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