Parkieren oder Halten?

Grundsatz

Zwischen Halten und Parkieren gibt es einen gravierenden Unterschied. Das Halten ist eine gewollte Unterbrechung der Fahrt um Personen Ein-/Aussteigen zu lassen, Güter zu verladen oder innerhalb des Fahrzeuges einer Tätigkeit nach zu gehen, welche während der Fahrt zu gefährlich ist, z.B. den Kindern auf dem Rücksitz etwas zu reichen oder die Strassenkarte zu lesen. Als Parkieren gilt das Anhalten des Fahrzeuges, welches keinen Nothalt darstellt sowie nicht dem Ein- und Aussteigenlassen oder dem Güterumschlag dient.

Massgebend ist der Zweck des Anhaltens, nicht die Zeitspanne oder ob der Lenker sich noch im Auto befindet (wartet) und der Motor noch läuft.

Parkieren

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, SVG, Art. 37, Abs. 2

Verkehrsregelverordnung vom 13. November 1962, VRV, Art. 19

Halten

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, SVG, Art. 37, Abs. 2 Verkehrsregelverordnung vom 13. November 1962, VRV, Art. 18