Was passiert wenn ich meine Umtriebsentschädigung nicht bezahle?

Begleicht der Falschparkierer die Rechnung nicht fristgerecht, mahnen wir den Halter unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr und gewähren ihm eine erneute Zahlungsfrist.

Lässt er auch diese Frist ungenutzt verstreichen, reichen wir im Namen und mit Vollmacht unseres Mandanten beim zuständigen Gericht eine Verzeigung gegen ihn ein.

Dies wird vorgängig durch die Polizei eine erneute Ermittlung der Lenkerdaten vornehmen.

Dies kann eine Busse in der Höhe von bis zu Fr. 2’000.00 für den Falschparkierer zur Folge haben. Über die Höhe der Busse entscheidet der zuständige Einzelrichter anhand des vorliegenden Dossiers und des Textes auf dem audienzrichterlichen Verbotes.

Gegen den Entscheid kann innert 10 Tage, gemäss der beiliegenden Rechtsmittelbelehrung Einsprache gemacht werden.

Halter oder Lenker ist nicht schuldig

Entscheidet die zuständige Behörde gegen den Strafantrag, so wird der beschuldeten Person keine Kosten auferlegt. Die Kosten müssen in diesem Fall durch den Anzeigeerstatter getragen werden.

Halterermittlung nicht möglich

Aus Datenschutzgründen ist es uns nicht immer möglich, dem Halter eine entsprechende Mahnung zu zustellen. Sprich wenn ein Halter eine Auskunftssperre beim Strassenverkehrsamt hinterlegt hat, so müssen wir nach Verstreichen der Zahlungsfrist direkt einen Strafantrag einreichen.